Diese Auktion ist live!

Sie müssen registriert und zugelassen sein, um bei dieser Auktion bieten zu können.

Sehen Sie sich diese Auktion an
Diese Auktion ist beendet!

Es ist nicht mehr möglich in dieser Auktion zu bieten.

Sie sind für diese Auktion zugelassen

Sie sind jetzt berechtigt, in dieser Auktion zu bieten.

Warten auf Zulassung zur Auktion.

Sie haben sich erfolgreich für diese Auktion registriert und müssen nur noch zum Bieten freigeschaltet werden. Überprüfen Sie Ihre E-Mails für mehr Informationen.

Ihre Auktionsregistrierung wurde abgelehnt.

Bitte kontaktieren Sie den Auktionator für mehr Informationen.

Sie können für dieses Los keine Gebote mehr abgeben

Wir fügen ständig neue Lose hinzu, verwenden Sie die Suche um ähnliche Lose zu finden

Sie sind aktuell Höchstbieter!

Um sicherzustellen, dass Sie gewinnen, kehren Sie vor Ablauf des Loses zurück oder erhöhen Sie Ihr Maximalgebot.

Sie wurden überboten!

Erhöhen Sie Ihr Maximalgebot, um die Gewinnchance zu erhöhen.

Sie wurden überboten!

Ein anderer Bieter hat diesen Betrag bereits geboten. Erhöhen Sie Ihr Maximalgebot, um die Gewinnchance zu erhöhen.

Sie haben gewonnen!

Glückwunsch!

Sie sind Höchstbieter für dieses Los.

Sie haben verloren!

Leider haben Sie dieses Los verloren.

Gebot kann nicht abgegeben werden

Bitte laden Sie die Seite erneut, um den aktuellen Gebotsstand ze sehen.

Leider konnten wir Ihren Sofortkauf nicht ausführen.

Bitte wenden Sie sich an den Kundendienst, um weitere Hilfe zu erhalten.

Ihr Gebot wurde abgelehnt

Ihr Gebot wurde vom Auktionshaus abgelehnt. Bitte wenden Sie sich an die Kundenberatung, um weitere Informationen zu erhalten.

Ihr Gebot muss noch vom Auktionshaus genehmigt werden

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mails für weitere Details.

Sie können nicht bieten so lange Sie nicht zum Bieten zugelassen wurden.
Bitte, kontaktieren Sie das Auktionshaus
1
620 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Überlingen
Brosche, 1970/80er Jahre, 26 Brillanten, zus.ca. 1,01 ct, TW, lupenrein, 750er Weißgold, 12,78 g, 3,5 x 5 cm.
- - -


19.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
173. Auktion
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Nussdorferstr. 39
Überlingen
88662
Germany
173. Auktion

Auktionsdaten
15 Feb. 2020 10:00 CET
Auktionswährung
EUR

standard | standard




Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag Dritter als Handelsmakler. Mit der Abgabe eines Gebotes oder eines schriftlichen Vorgebotes werden die folgenden Versteigerungs- und Freihandverkaufbedingungen anerkannt.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Auktionsbeginn zu den bekannt gegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörende schriftlichen Erklärungen sowie mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. (Spätere Beanstandungen gleich welcher Art müssen unberücksichtigt bleiben.)
Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen und zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen.
Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht und unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden.
Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot, bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges Aufrufen behoben. Dies gilt auch, wenn ein höheres Gebot übersehen worden ist.
Der Zuschlag verpflichtet zu sofortiger Abnahme und sofortiger Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Lagerung und Versand erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Eigenware ist mit Nummer 10 gekennzeichnet. Die Namhaftmachung der Einbringer sowie der Käufer ist gewährleistet.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis sowie einem Aufgeld von 22,61%, inkl. der gesetzlichen MwSt.
Soweit die Versteigerung von Werken der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne von § 26 Urheberrechtsgesetz ist oder wird, stellt der Auftraggeber und Ersteigerer den Versteigerer bereits jetzt von allen Ansprüchen des Urhebers bzw. Dritter frei. Auftraggeber und Ersteigerer haften dem Versteigerer für die von diesem zu zahlenden Folgerechtsbeträge gesamtschuldnerisch.
Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlung sowie bei Verzögerungen haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% verrechnet. Das Überlinger Kunst- und Auktionshaus kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Namen des Einlieferers verlangen. Falls hierbei der Gegenstand zugeschlagen wird, erlöschen alles Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm erteilten früheren Zuschlag. Er haftet für den etwaigen Ausfall einschließlich der Versteigerungskosten. Er wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen und hat auch keinen Anspruch auf einen etwaig erzielten Mehrerlös.
Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Diese müssen bis zum Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfalle ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Abholung muß innerhalb 10 Tagen erfolgen.
Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. Erfüllungsort für beide Teile ist Überlingen. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Nothing important.